Behinderung / Schwerbehinderung
- Ablehnung / unzureichende Bescheidung eines Antrags auf Behinderung beim
Versorgungsamt (kein oder zu geringer GdB)
- Ablehnung eines Antrags auf Schwerbehinderung
- Nichtgewährung von Merkzeichen (Nachteilsausgleich)
- Untätigkeit / Verzögerung bei der Antragsbearbeitung seitens des Versorgungsamtes
- Nichtanerkennung tatsächlich vorliegender Erkrankungen / Leiden und etwaig vorliegender
negativer Wechselwirkungen
- Fehlerhafte Einschätzung hinsichtlich der Schwere und des Verlaufs von bestehenden Erkrankungen
wegen:
- Falscher / ungenügender Würdigung der eingereichten medizinischen Befunde / Atteste
- Fehlender Rücksprache mit den behandelnden Ärzten seitens des Versorgungsamtes
- Entscheidungen nach Aktenlage ohne weitere (aber notwendige) Begutachtung
- Oberflächlicher / einseitiger Begutachtung durch den Arzt des Versorgungsamtes